Blutspuren an einem verunglückten Flugzeug
Ein Leser beklagt eine unangemessen sensationelle Darstellung
Eine Regionalzeitung berichtet online über einen tödlichen Flugzeugunfall. Eine Mutter und ihre beiden Kinder seien von einem Flugzeug erfasst und getötet worden, das auf der Wasserkuppe bei Fulda über das Ende der Landepiste hinausgeschossen war. Ein Leser der Zeitung kritisiert, dass die Zeitung ein Foto veröffentlicht habe, das den Propeller und die Vorderseite des Flugzeuges – beides blutverschmiert – zeige. Andere Medien hätten auf diese grausamen Details verzichtet. Die Würde der Opfer und ihrer Angehörigen sei durch diese unangemessen sensationelle Darstellung verletzt worden. Aus Sicht des Chefredakteurs der Zeitung verletzt die Berichterstattung nicht den Pressekodex. Bei dem Foto handele es sich um Agentur-Material. Nur bei einer Vergrößerung des Fotos und sehr genauem Hinschauen werde sichtbar, dass es sich wahrscheinlich um Blut der Opfer handele. Die Blutspuren seien der Redaktion gar nicht aufgefallen. Aber auch nach einer intensiven Diskussion komme die Redaktion zu dem Ergebnis, dass die Veröffentlichung nicht zu beanstanden sei. Eine Nachfrage bei der Agentur habe schließlich ergeben, dass dort keine weiteren Beschwerden wegen dieser Veröffentlichung eingegangen seien. Die Chefredaktion der Agentur halte die Veröffentlichung für juristisch und presseethisch unproblematisch.