Computerspiele mit eindeutigem Rechtsdrall
Namentlich Genannte haben sich selbst in die Öffentlichkeit begeben
Eine Zeitschrift mit dem Themenschwerpunkt Computerspiele veröffentlicht einen Beitrag unter der Überschrift „Rassismus, Islamhass, Transphobie: Das Studio Destructive Creations und die rechte Szene“. Es geht dabei um ein aktuelles Dossier der Initiative „Keine Pixel für Faschisten!“ Dieses sei in Zusammenarbeit mit dem Verein „Gesicht zeigen: Für ein weltoffenes Deutschland!“ erstellt worden. Im Dossier werde aufgedeckt, dass der namentlich genannte Geschäftsführer und verschiedene Entwickler, die ebenfalls namentlich genannt werden, über ihre Spiele rechtsextremes Gedankengut verbreiteten und mit Neonazi-Gruppierungen sympathisierten. Die Redaktion zitiert mehrfach aus dem Dossier. Ein Leser sieht durch die Berichterstattung mehrere presseethische Grundsätze verletzt. Er nennt die Kodexziffern 2, 4, 8, 9, und 13. (In der Vorprüfung wurde das Verfahren auf mögliche Verstöße gegen die Ziffern 2, 8 und 9 des Pressekodex beschränkt. Verstöße gegen die übrigen Ziffern waren nicht ersichtlich. Der Beschwerdeführer wirft der Redaktion vor, der Artikel greife ein „Dossier“ eines anonymen Internetprangers („Kein Pixel für Nazis!“) auf. Dieses Dossier nenne keine Autoren. In ihm wird behauptet, einzelne Mitarbeiter eines genannten polnischen Spieleentwicklers hätten Verbindungen in die rechte Szene. Die Betroffenen würden mit vollem Namen genannt. Sehe man das Dossier durch, sei die Faktenlage doch eher dünn. Einzelne Mitarbeiter des Studios würden in Wort und Bild identifizierbar dargestellt. In geradezu obszöner Weise werde aus dem „Dossier“ zitiert. Jede noch so steile These werde weitgehend im Wortlaut übernommen. Fazit: Die Zeitschrift gebe anonym verfasste Vorwürfe wieder. Die Redaktion hinterfrage ihre Quellen nicht und schaffe ein für alle Zeit verleumderisches Google-Suchergebnis auf den Spieleentwickler. Der Autor bezeichne die Spieleentwickler einfach als Neonazis. Der Chefredakteur der Zeitschrift nimmt Stellung. Die Redaktion habe vor der Veröffentlichung des Beitrages die Quelle auf Korrektheit und Plausibilität geprüft, Kontakt zu den Betreibern aufgenommen, um konkrete Informationen zu den Verfassern des Dossiers zu erhalten und das Entwicklerstudio mit den Vorwürfen konfrontiert und dieses um eine Stellungnahme gebeten.