Grenze des Respekts nicht überschritten
Zeitung berichtet über einen Flugzeug-Unfall mit tragischen Folgen
Die Online-Ausgabe einer überregionalen Tageszeitung berichtet über einen tödlichen Flugzeugunfall, der sich auf der Wasserkuppe (Rhön) ereignet hat. Eine Mutter und ihre beiden Kinder seien von einem Flugzeug erfasst worden, das über das Ende der Landepiste hinausgeschossen sei. Ein Leser der Zeitung kritisiert das dem Bericht beigestellte Foto des Unglücksflugzeuges. Dieses zeigt den Propeller und die Vorderseite. Deutlich ist auf dem Bild Blut zu sehen. Andere Medien hätten auf diese grausamen Details verzichtet. Der Beschwerdeführer sieht durch die Veröffentlichung die Würde der Opfer und ihrer Angehörigen verletzt. Überdies sei die Darstellung unangemessen sensationell. Die Rechtsvertretung der Zeitung teilt mit, dass das Foto mittlerweile nicht mehr in ihrem Internet-Angebot enthalten sei. Sie legt ihrer Stellungnahme einen entsprechenden Ausschnitt aus der Printausgabe bei. Das Justiziariat sieht in der Veröffentlichung keinen Verstoß gegen presseethische Grundsätze. Sähe man es – so wie es der Beschwerdeführer tue – als „pietätlos“ an, verunglückte Flugzeuge oder auch Personenwagen mit Blutflecken abzubilden, würde die Berichterstattung über Unfälle zu sehr eingeschränkt. Die Rechtsvertretung kommt zu dem Schluss, dass auch eine unangemessen sensationelle Darstellung nach Ziffer 11 des Kodex nicht zu erkennen sei.