Entscheidungen finden

Beiträge untergraben Glaubwürdigkeit

Redakteurin berichtet über Termine ihres Mannes als Kommunalpolitiker

Die Redakteurin einer regionalen Wochenzeitung berichtet über berufliche Termine ihres Ehemannes. Dieser ist hauptamtlicher Erster Stadtrat und Stellvertreter des Bürgermeisters einer Kleinstadt. Ein Leser der Zeitung, der auch Kommunalpolitiker in der Stadt ist, wendet sich wegen des von ihm vermuteten Interessenskonfliktes mit einer Beschwerde an den Presserat. Die Berichterstattung der Redakteurin über ihren Mann sei deutlich parteilich. Sie schreibe regelmäßig über die Termine, die er wahrnehme. Über vergleichbare Termine, die der Bürgermeister wahrgenommen habe, sei von ihr nicht berichtet worden. Der Chefredakteur nimmt Stellung und teilt mit, dass die Journalistin seit über 30 Jahren als freie Mitarbeiterin für die Zeitung tätig und nicht angestellt sei. Sie sei auch kein Mitglied einer Partei. Aus dem Umstand, dass sich ihre Kinder und ihr Ehemann parteipolitisch engagierten, ließe sich nicht ableiten, ihr die freiberufliche Tätigkeit zu untersagen. Die Journalistin berichte ausschließlich über kulturelle Veranstaltungen, Vereinsaktivitäten, Jubiläen etc. aus dem gesamten Verbreitungsgebiet der Zeitung. Weder in der Vergangenheit noch aktuell sei sie mit der kommunalpolitischen Berichterstattung aus der Stadt betraut gewesen. Darauf habe man genau geachtet, um Interessenskonflikte zu vermeiden. Sofern sie im Rahmen der Berichterstattung ihren Mann erwähnt habe, sei dies allein aufgrund der Tatsache geschehen, dass er in seiner Funktion als Vertreter des Bürgermeisters anwesend gewesen sei. Zentraler Punkt ihrer Berichterstattungen sei somit nicht ihr Mann, sondern die jeweilige Veranstaltung und deren Anlass gewesen.