Flugzeug erfasst Mutter und zwei Kinder
Bericht einer Illustrierten ist presseethisch nicht zu beanstanden
Eine Illustrierte berichtet in ihrer Online-Ausgabe über einen tödlichen Flugzeugunfall. Eine Mutter und ihre beiden Kinder seien von einem Flugzeug erfasst worden, das auf der Wasserkuppe (Rhön) über das Ende der Landepiste hinausgeschossen war. Ein Leser des Blattes kritisiert die Veröffentlichung des Fotos, das den Beitrag illustriert. Es zeigt den blutigen Propeller und die blutbespritzte eingedellte Vorderseite des Flugzeugs. Andere Medien hätten auf diese grausamen Details verzichtet. Die Würde der Opfer und ihrer Angehörigen seien verletzt worden. Die Rechtsvertretung der Illustrierten hält die Veröffentlichung des Fotos für pressethisch zulässig. In der Abbildung des verbeulten Flugzeuges erkennt sie keine unangemessene Darstellung. Die Berichterstattung lasse auch nicht den nötigen Respekt vor dem Leid von Opfern und den Gefühlen der Angehörigen vermissen. Die Opfer des tragischen Unfalls würden weder gezeigt, noch werde über diese identifizierend berichtet.