Enthüllungen kurz vor der Bundestagswahl
„Die Partei AfD zum ´richtigen´ Zeitpunkt in schlechtes Licht gesetzt“
Eine Regionalzeitung veröffentlicht vier Tage vor der Bundestagswahl 2021 einen Beitrag unter der Überschrift „Im Visier des Verfassungsschutzes – AfD-Mann Peterka hat engen Kontakt zur ´Jungen Alternative´“. Der AfD-Bundestagsabgeordnete Peterka sei mit der AfD-Jugendorganisation´ “Junge Alternative“ offenbar enger vernetzt als bislang bekannt. Auf Facebook – so die Zeitung – sei jetzt ein Foto zu sehen, wie Peterka dem aktuellen Landesvorsitzenden der „Jungen Alternativen“, der ebenfalls namentlich genannt wird, ein „Junge-Alternative-Mobil“ übergebe. Ein weiteres Facebook-Foto zeige den MdB im Februar 2019 neben einem Plakat. Darauf sei zu lesen gewesen: „Ich steh´ zur Jungen Alternative“. Die „Junge Alternative“, schreibt die Autorin, sei im Januar 2019 vom Verfassungsschutz als Beobachtungsobjekt eingestuft worden. Ein Leser der Zeitung macht Verstöße gegen die Ziffern 1 (Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde) und 2 (Journalistische Sorgfaltspflicht) geltend. Die Redaktion habe ihre zunächst gewählte Überschrift mit diesem Hinweis korrigiert: „Zu unserem Bericht über den Bayreuther AfD-Bundestagsabgeordneten Tobias Peterka stellen wir fest: Nicht Peterka steht unter Beobachtung des Verfassungsschutzes, sondern lediglich die AfD-Jugendorganisation ´Junge Alternative Bayern´, die er unterstützt.“ Mit seinem Beitrag suggeriere der Autor, als Journalist habe er neue, bisher nicht verfügbare Informationen über den genannten AfD-Bundestagabgeordneten vorliegen, die er unbedingt vier Tage vor der Bundestagswahl über eben jenen Direktkandidaten präsentieren müsse. Grundsätzlich sei keine der Informationen, die der Redakteur auftische, in irgendeiner Weise neu. Sie seien jedoch umso besser geeignet, den missliebigen AfD-Politiker und seine nicht minder verhasste Partei zum „richtigen“ Zeitpunkt nochmal in ein möglichst schlechtes Licht zu setzen. Die Rechtsvertretung der Zeitung stellt fest, der Beitrag sei entsprechend der Richtlinien des Pressekodex ordnungsgemäß recherchiert worden. Dem genannten AfD-MdB und dem Landesvorsitzenden der AfD sei Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben worden. Beide kämen in dem fraglichen Beitrag ausführlich zu Wort. Die Chefredaktion äußert sich zu dem kritisierten Veröffentlichungszeitpunkt kurz vor der Bundestagswahl. Sie habe die neuen Informationen für so wichtig gehalten, dass die Leserschaft auch vier Tage vor der Wahl darüber informiert werden sollte. Von einer „politischen Agitation“, wie in der Beschwerde behauptet, könne keine Rede sein.