Zuneigung zu den „Ratten der Lüfte“
Chefredakteur entschuldigt sich: Kontrollmechanismen haben versagt
Eine bundeslandeigene Zeitung veröffentlicht gedruckt und online den Beitrag „Irre Zuneigung zu den Ratten der Lüfte“. Darin heißt es, das Thema Taubenplage kocht durch eine „fundamentalistische Tierschützerin“ erneut hoch. Die Frau – zum Teil mit vollständigem, zum Teil mit abgekürzten Nachnamen genannt – füttere seit zwölf Jahren illegal Tauben und habe dafür zwei Bußgeldbescheide kassiert. Doch sie füttere die Tiere nicht nur. Sie sei als Tierschützerin auch politisch aktiv und übe Kritik am Umgang mit Tauben. Dem Printbeitrag ist ein Porträtfoto der Frau beigefügt. Es zeigt diese mit Glatze. Im Bildtext steht dieser Hinweis: „In (…) bekannt als schräger Vogel: Taubenmutter (es folgt der komplette Name)“. Die Tierschützerin wendet sich wegen des Beitrages mit einer Beschwerde an den Presserat. Sie macht Verstöße gegen mehrere Ziffern des Pressekodex geltend. Kern ihrer Beschwerde ist zum einen das Bild, das sie während ihrer Straßentheaterzeiten vor 17 Jahren zeigt. Nach Bearbeitung sei von dem damaligen Bild nur ein Kopf mit Glatze übriggeblieben, was mit der Verleumdung „fundamentalistisch“ verbunden werde. Auf einen ersten flüchtigen Blick könnte man an ein Verbrecherfoto glauben. Ihre weltanschauliche und sittliche Überzeugung, dass Tiere ähnlich unveräußerliche Rechte hätten wie Menschen, werde mit dem Wort „irre“ in den Bereich der Psychopathie gerückt. Mit dem Begriff „Ratten der Lüfte“ würden Tauben dämonisiert und zu Ekelobjekten herabgestuft. Für die Zeitung nimmt deren Chefredakteur Stellung. Er habe den entsprechenden Artikel aus dem Internetangebot genommen. Mit einer Mail an die Beschwerdeführerin habe er sich dafür entschuldigt, dass die sonst üblichen Kontrollmechanismen in diesem Fall versagt hätten.