Wem gehört wie viel Wohnraum in der Stadt?
Zeitung startet große Aktion, um Klarheit bei Immobilien zu schaffen
Eine Berliner Zeitung fordert online und gedruckt unter der Überschrift „Wem gehört Berlin?“ ihre Leser auf, an einer Großrecherche teilzunehmen. Online sollen sie der Zeitung die Eigentümer ihrer Wohnung mitteilen, einen Beleg hochladen, auf dem der Eigentümer der Wohnung angegeben ist, und – falls der Leser den Eigentümer nicht kennt – diesen gemeinsam zu finden. Zwei Beschwerdeführer kritisieren Verstöße gegen mehrere presseethische Grundsätze. Einer von ihnen sieht in dem Aufruf zur Beteiligung an der Recherche eine Verletzung von persönlichen Daten. Nur der Mieter sei berechtigt, beim Grundbuchamt die persönlichen Daten seines Vermieters einzusehen. Durch den Aufruf werde suggeriert, dass Eigentümer Leute seien, die gemeldet werden müssten. Dies sei weit entfernt von jeglicher Objektivität. Das Klima zwischen Eigentümern und Mietern werde verschlechtert. Der Beschwerdeführer sieht das Meldeportal als ein Mittel der Denunziation. Solche Instrumente hätten in einer Demokratie nichts zu suchen. Der andere Beschwerdeführer sieht in der Aufforderung, den Vermieter zu benennen, Methoden von totalitären Regimen. Der Chefredakteur und der Projektleiter versichern, dass sie sowohl die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) als auch den Schutz personenbezogener Daten im Rahmen dieser Recherche sehr ernst nehmen. Die erhobenen Informationen behandle die Redaktion nach den Regeln der journalistischen Sorgfaltspflicht. Viele Mieter wüssten nicht, wem die von ihnen genutzte Wohnung gehöre. Auch Politik und Journalisten hätten keinen systematischen Überblick, welchen großen Immobilienfirmen wo in der Stadt wieviel Wohnraum gehöre. Ziel des Projekts – so Chefredakteur und Projektleiter – sei es nicht, Eigentum oder Immobilienbesitz in Frage zu stellen, sondern fragwürdige Geschäftspraktiken aufzudecken, die der Stadt schadeten.