Bildauswahl nach Unglück war „unglücklich“
Chefredakteur bedauert mögliche Verletzung der Gefühle Angehöriger
Eine Regionalzeitung zeigt online ein Foto des blutverschmierten und eingebeulten Flugzeugs, das bei einem Start auf der Wasserkuppe (Rhön) mehrere Menschen erfasst hatte. Ein Leser der Zeitung kritisiert die Veröffentlichung des Fotos. Es zeige das Sportflugzeug unnötigerweise von vorn, verschmiert mit Blut. Spuren von „zerlegtem Fleisch“ seien erkennbar. Artikel, die dem Erstbericht folgen, ließen noch mehr menschliche Überreste erkennen. Der Chefredakteur räumt ein, dass die Auswahl des Fotos, auf dem das Blut der getöteten bzw. verletzten Menschen zu erkennen sei, „unglücklich“ gewesen sei. Die Redaktion bedauere es, wenn sie dadurch die Gefühle von Angehörigen und Lesern verletzt haben sollte. Den Vorwurf des Beschwerdeführers, die Redaktion habe „zerlegtes Fleisch“ im Bild gezeigt, kann die Redaktion aber nicht nachvollziehen. Nach Ansicht des Chefredakteurs würden weder durch den Text noch durch die Bilder die Opfer zu Objekten herabgewürdigt. Der tragische Unfall des Kleinflugzeugs sei von öffentlichem Interesse. Die Opfer seien im Text nicht identifizierbar beschrieben, so dass sie durch den Bericht nicht ein zweites Mal zu Opfern würden.