43 Prozent sind keine Verdoppelung
Stellvertretender Chefredakteur bekennt sich zu Fehler, „der weh tut“
Eine Regionalzeitung veröffentlicht unter der Überschrift „Rechte Straftaten fast verdoppelt“ einen Artikel über eine Kriminalstatistik zu politisch motivierten Straftaten in Baden-Württemberg. Verglichen werden die Zahlen aus der ersten Jahreshälfte 2016 mit denen der ersten sechs Monate des Jahres 2015. Die jetzt genannten Zahlen widersprechen der Aussage in der Überschrift. Im Text heißt es, im ersten Halbjahr seien 745 rechtsextremistische Straftaten begangen worden. Im ersten Halbjahr 2015 seien es 521 Fälle gewesen. Ein Leser der Zeitung weist darauf hin, dass es nicht richtig sei, dass sich die rechten Straftaten „nahezu“ verdoppelt hätten. Laut der genannten Zahlen sei es eine Steigerung um 43 Prozent gewesen. Der stellvertretende Chefredakteur der Zeitung weist bedauernd darauf hin, dass dem diensthabenden Kollegen bei der Bearbeitung des Beitrages leider ein Fehler unterlaufen sei. Wahrscheinlich aus einer Ungenauigkeit heraus seien die politisch motivierten extremistischen Straftaten in der Überschrift mit den Taten aus rechtsextremistischen Motiven gleichgesetzt worden. Diese seien aber nur ein Teil des Ganzen, wie aus dem Artikel zu ersehen sei. Die rechten Straftaten hätten zwar zugenommen, sich aber nicht nahezu verdoppelt, wie in der Überschrift stehe. Diese sei falsch, der Fehler tue weh. Er sei in der Redaktionskonferenz ausführlich besprochen worden.