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Frau tot – Ehemann unter Verdacht

Boulevardzeitung korrigiert Beitrag wegen Identifizierbarkeit

„Frau (54) tot aufgefunden – Ehemann unter Verdacht“ titelt eine Boulevardzeitung online. Sie berichtet über eine Frau, die tot in ihrer Wohnung in Berlin aufgefunden worden sei. Die Redaktion nennt den Stadtbezirk und die Straße, in der die Frau gelebt hatte. Auf einem beigestellten Foto des Wohnhauses ist die Hausnummer zu erkennen. Der Autor des Beitrages informiert darüber, dass die Frau vermutlich Opfer einer Gewalttat geworden sei. Die Ermittlungen richteten sich laut Angaben von Polizei und Staatsanwaltschaft gegen den 48-jährigen Ehemann. Ein Leser der Zeitung kritisiert eine Verletzung des Persönlichkeitsschutzes der toten Frau und ihres Ehemannes nach Ziffer 8 des Pressekodex. Beide würden durch die Berichterstattung identifizierbar gemacht. Dem widerspricht der Chefredakteur der Zeitung. In einem typischen Berliner Wohnhaus, bestehend aus Vorderhaus, Hinterhaus sowie zwei Seitenflügeln, lebten nicht selten 40 Mietparteien. Vor diesem Hintergrund könne er sich nicht vorstellen, dass Leser auf die Identität des Ehepaares schließen könnten. Um eine Identifizierung des Wohnsitzes vollständig auszuschließen, habe die Redaktion den Namen der Straße, in dem sich die Wohnung der Toten befindet, aus dem Online-Artikel entfernt. Selbst, wenn ein Verstoß gegen den Kodex vorliegen sollte, müsste dieser im Sinne der Beschwerdeordnung ausreichend in Ordnung gebracht worden sein.