Texthinweis interpretiert Fotos falsch
Pegida-Demonstranten heben angeblich die Hand zum Hitlergruß
Die Online-Ausgabe eines Nachrichtenmagazins berichtet unter der Überschrift „Unmut wegen Flüchtlingsandrang: 5000 Menschen in Dresden – Ausschreitungen in Leipzig“ über Demonstrationen in den beiden sächsischen Städten. Dem Artikel beigestellt sind drei Fotos. Auf einem davon sind Demonstrationsteilnehmer zu sehen. Die Bildunterschrift lautet: „Pegida-Demonstranten heben die Hand zum Hitlergruß.“ Im Quellenhinweis des Fotos wird eine Nachrichtenagentur genannt. Ein Nutzer des Internet-Portals bemängelt, dass auf keinem der Fotos jemand zu erkennen sei, der die Hand hebe. Er spricht davon, dass sich die Berichterstattung in der Nähe einer Verleumdung bewege. Die Nachrichtenchefin des Online-Auftritts des Magazins gibt dem Beschwerdeführer Recht. Auch sie erkenne auf dem Foto niemanden, der die Hand zum Hitler-Gruß hebe. Die Bildunterschrift sei – wie auch der Kern des übrigen Textes – von der Agentur übernommen worden. Diese habe – von der Redaktion angeschrieben und auf den Fehler aufmerksam gemacht – den Fehler eingeräumt und sich dafür entschuldigt. Selbstverständlich habe man den Text sofort geändert. Die Redaktion des Nachrichtenmagazins berichtet, dass sie Agenturmaterial weitgehend automatisiert in ihr Online-Angebot übernehme. Die Redaktion habe sich auf die gewohnt zuverlässige und korrekte Arbeitsweise der Agentur verlassen. Kurz nach dieser Stellungnahme wendet sich die Nachrichtenchefin erneut an den Presserat. Mit Bedauern habe man festgestellt, dass aufgrund eines technischen Fehlers die fehlerhafte Bildunterschrift in alter Form erneut aufgespielt worden sei. Der Fehler sei nun endgültig behoben worden.