Fotos von Gehenkten im Iran dürfen gezeigt werden
Auch Porträtbilder von getöteten Frauen sind wegen des öffentlichen Interesses zulässig
Eine Boulevardzeitung berichtet über die Unterdrückung des iranischen Volkes durch das Regime. Zum Beitrag gehören verschiedene Bilder, darunter auch Fotos von gehenkten Menschen an Kranauslegern mit der Bildunterschrift: „Wie im Mittelalter: Öffentliche Hinrichtungen gehören zur barbarischen Realität im iranischen Justizsystem.“ Gezeigt werden außerdem Porträtfotos von getöteten Frauen unter der Zwischenüberschrift „Sie ließen ihr Leben: die mutigen Mädchen im Iran“. Der Beschwerdeführer kritisiert einen Verstoß gegen den Opferschutz. Die Hingerichteten an den Kränen seien gut erkennbar. Er bittet zudem zu prüfen, ob für die Abbildung der Porträtfotos ein Einverständnis vorliegt. Die Zeitung entgegnet, dass sie natürlich keine Zustimmung der Getöteten selbst vorlegen könne und auch von Angehörigen keine Einwilligung habe einholen können.