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Meldung nicht genügend nachrecherchiert

Finanzzeitschrift berichtet falsch über Smartphone-Ausfälle

Eine Finanzfachzeitschrift berichtet online unter der Überschrift „Apple-Aktie knickt ein: iPhone 7 geht in Flammen auf“ über einen Mann, dessen Smartphone nach einem Fahrradsturz Feuer gefangen habe. Verbrennungen dritten Grades seien die Folge gewesen. Ähnlich wie beim Samsung Galaxy 7 sei nun auch ein iPhone 7-Akku in Brand geraten. Die Apple-Aktie habe Federn lassen müssen. Sie sei von den Anlegern an der NASDAQ um 1,4 Prozent abwärts geschickt worden. Ein Leser sieht durch die Berichterstattung presseethische Grundsätze verletzt. Es sei bei dem Vorfall nicht um ein iPhone 7 gegangen, sondern um ein iPhone 6. Die Aktie sei auch nicht aufgrund des Vorfalls abgestraft worden. Der Vergleich mit dem Samsung Galaxy Note 7 sei daher falsch. Der Justiziar der Zeitschrift weist den Vorwurf der Verletzung presseethischer Grundsätze zurück. Der vom Beschwerdeführer erwähnte Fehler sei erkannt und sofort korrigiert worden. Der beanstandete Artikel sei überarbeitet worden. Er sei nur für wenige Stunden zu lesen gewesen. Die Zeitschrift wehrt sich gegen den Vorwurf, „Tatsachen verdreht“, „falsche Behauptungen aufgestellt“ oder eine „Geschichte frei erfunden“ zu haben. Vielmehr sei sie ihrer journalistischen Sorgfaltspflicht in besonderem Maße gerecht geworden, da die Redaktion den Beitrag sofort umgeschrieben habe, nachdem Zweifel an den berichteten Vorgängen aufgekommen seien.