Entscheidungen finden

Bücher-Beilage ist eine Verlagsanzeige

Leser werden in die Irre geführt: Nur Produkte eines einzelnen Anbieters

Eine Zeitschrift stellt in einer gesonderten Beilage „32 Sommer-Bücher“ vor. Der Titel der Beilage lautet: „Schon mal im Pool gelesen?“ Beschwerdeführer ist ein Verlag, dessen Geschäftsleitung sich an den Presserat wendet. Nach deren Auffassung erweckt die Beilage durch Editorial und Impressum einen redaktionellen Eindruck. In Wirklichkeit handele es sich jedoch um die Anzeige einer Verlagsgruppe. In der Beilage sei kein einziger Titel zu finden, der nicht aus deren Produktion stamme. Das gelte auch für die besprochenen Bücher und veröffentlichten Anzeigen. Die Beilage baue jedoch eindeutig die Suggestion einer unabhängigen redaktionellen Literaturbeilage auf. Weder Verlag noch Redaktion der Zeitschrift nehmen zu der Beschwerde Stellung.