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Hinweis auf „Anzeigenpartner“ erst am Schluss

Werbliche Inhalte werden unter „Open Debate“ und „Causa“ versteckt

„Vom Umgang mit Zucker“ – unter dieser Überschrift veröffentlicht eine Großstadtzeitung einen Artikel, in dem sich der Autor gegen Warnhinweise für Zucker wie Nährstoffampeln oder Werbeverbote ausspricht. Der Beitrag steht unter einem Logo, bei dem von „Open Debate“ und „Causa“ die Rede ist. Viermal tauchen die Begriffe „Debatte“ oder „Debate“ auf. Erst am Fuß der Seite steht in einem blau unterlegten Kasten in kleinerer Schrift: „Partnerangebot, sämtliche Inhalte dieser Seite sind ein Angebot des Anzeigenpartners. Für Inhalte ist nicht der (Name der Zeitung) verantwortlich. Der Verlag (…) tritt lediglich als Vermittler auf.“ Dieser beschreibt seine Internet-Plattform so: „Open Debate ist die neue Diskussionsplattform des (…)-Verlags für Institutionen, Organisationen und alle anderen, die ihre Debatten öffentlich und nachhaltig zugänglich machen wollen. Open Debate fördert Expertendiskussionen zu relevanten und interessanten Fragestellungen aus Wissenschaft, Politik, Wirtschaft oder Gesellschaft und Kultur.“ Der Beschwerdeführer in diesem Fall stellt fest, auf den ersten Blick erscheine der Verlagsauftritt so, als ob hier wichtige Themen neutral diskutiert werden. Beim Lesen bekomme der Nutzer jedoch bereits erste Zweifel an einer neutralen Darstellung. Erst am Ende der Seite werde der Leser darüber informiert, dass es sich um ein „Angebot des Anzeigenpartners“ handele. Die in Ziffer 7 des Pressekodex geforderte klare Trennung von redaktionellen und werblichen Inhalten werde missachtet. Die Zeitung nimmt zu der Beschwerde nicht Stellung.