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Chefredaktion rechtfertigt Herkunftshinweis

Es geht um drei Syrer, die sich auf einem Berliner Platz prügelten

Eine Regionalzeitung veröffentlicht einen Artikel unter der Überschrift „Ein Toter nach Streit am Alexanderplatz“. Im Artikel geht es um eine Auseinandersetzung zwischen drei Männern auf dem Alexanderplatz in Berlin, bei der ein Mann getötet und ein weiterer verletzt worden sei. Alle drei - so die Zeitung – seien Syrer. Ein Leser der Zeitung vertritt in seiner Beschwerde an den Presserat die Auffassung, dass an der Angabe der Nationalität der Beteiligten kein begründetes öffentliches Interesse bestehe. Der stellvertretende Chefredakteur vertritt die Ansicht, dass es sich bei der Angabe der Nationalität um eine neutrale Information handele, die wie Geschlecht oder Alter im Personalausweis vermerkt sei. Eine Weitergabe dieser Information an den Leser -zumal bei einer schweren Straftat wie einem Tötungsdelikt – müsse möglich sein. Dies habe auch offenbar die Agentur, von der die Meldung stamme, so gesehen.