Doch keine Einverständniserklärung
Mutter sieht Persönlichkeitsrecht ihres Sohnes durch die Zeitung verletzt
„Saft aus der Schulpresse“ lautet die Überschrift, unter der eine Regionalzeitung über eine Aktion der fünften Klassen einer Grundschule berichtet. Es geht um den von der Schule veranstalteten „Apfeltag“. An diesem haben die Schüler die auf einer Streuobstwiese eingesammelten Äpfel in der Schule weiterverarbeitet. Zum Artikel gestellt ist ein Foto, das zwei namentlich genannte Schüler zeigt. Sie werden auch im Text zitiert. Die Mutter eines der beiden Schüler sieht das Persönlichkeitsrecht ihres Kindes verletzt. Sie als Erziehungsberechtigte sei nicht gefragt worden, ob sie mit der Veröffentlichung des Fotos und der Nennung des Namens ihres Sohnes einverstanden sei. Zudem sei das ihrem Sohn zugeschriebene Zitat frei erfunden. Nach Meinung des Chefredakteurs der Zeitung habe die Autorin des Beitrages absolut korrekt gearbeitet. Diese antwortet auf die Beschwerde. Sie teilt mit, sie habe in der Schule gefragt, ob eine Genehmigung zum Fotografieren vorliege. Dies sei bejaht worden. Auf diese Aussage habe sie sich verlassen. Diese habe auch einer Lehrerin gegenüber den Wunsch geäußert, die Schüler über ihre Erlebnisse am „Apfeltag“ zu befragen und auch Fotos der Befragten zu machen. Auch hier habe die Lehrkraft zugestimmt. Am Tag der Veröffentlichung habe die Beschwerdeführerin – so die Zeitung weiter – in der Redaktion angerufen. Diese habe sich bei der Frau entschuldigt. Man sei davon ausgegangen, dass der Schule die Einverständniserklärung der Eltern vorliege. Per Mail habe sich die Mutter dann noch einmal bei der Redaktion gemeldet und diese aufgefordert, Foto und Text aus dem Netz zu löschen. Das sei sofort veranlasst worden. Die Redaktion habe sich auch mit der Schulleitung in Verbindung gesetzt und dabei festgestellt, dass der Schule eine Einverständniserklärung der Eltern nicht vorgelegen habe. Die stellvertretende Schulleiterin – so die Zeitung am Schluss ihrer Stellungnahme – habe zugegeben, dass sie in diesem Fall einen Fehler gemacht habe.