Mangelnde Kommunikation mit einer Partei
Regionalzeitung berichtet mehrmals, alle Kandidaten befragt zu haben
Eine Regionalzeitung veröffentlicht eine Artikelserie zur bevorstehenden Kommunalwahl. Einleitend heißt es jeweils: „Wir haben alle zur Kommunalwahl in (…) antretenden Parteien zu den wichtigsten Themen befragt.“ Ein Leser der Zeitung stellt fest, dass diese Aussage nicht auf die ebenfalls kandidierende AfD zutreffe. Die Partei sei von der Zeitung nicht befragt worden. Die Behauptung, alle antretenden Parteien seien zu den wichtigsten kommunalen Themen befragt worden, sei falsch. Dann berichtet die Redaktion erneut über die bevorstehende Wahl und stellt fest, man habe in früheren Berichten mit der AfD nicht rechnen können, da sich die Kandidaten erst „kurz vor Fristende“ hätten aufstellen lassen. Der Chefredakteur der Zeitung stellt fest, die AfD habe die Redaktion von ihrer Kandidatur nicht in Kenntnis gesetzt. Sie betreibe in der fraglichen Stadt keinerlei Öffentlichkeitsarbeit. Von einer Bewerbung für die Kommunalwahl sei der Redaktion demzufolge zum Zeitpunkt der Umfrage nichts bekannt gewesen. Daher sei die Partei in dieser Phase der Wahlberichterstattung zunächst nicht einbezogen worden. Die AfD habe auch nicht mitgeteilt, dass sie kurz vor Toressschluss offenbar doch noch Kandidaten benannt habe. Aufgrund der fehlenden Kommunikation durch die AfD sei diese bei der klassischen Themen-Umfrage tatsächlich nicht vorgekommen. Die örtliche Redaktion habe dennoch über die Partei, ihre Kandidaten und deren Antritt bei der Wahl sachgerecht und inhaltsbezogen berichtet. „Unglücklich“ sei die Behauptung, “alle Parteien“ seien befragt worden. Das hätte korrigiert werden müssen.