Entscheidungen finden

Heftige Vorwürfe gegen Migranten von heute

Passagen im Leserbrief sind presseethisch nicht zu beanstanden

Eine Regionalzeitung veröffentlicht einen Leserbrief unter der Überschrift „Zuwanderung: Nicht Äpfel mit Birnen vergleichen“. Die Einsenderin reagiert auf einen vorangegangenen Leserbrief, der die Integration von Gastarbeitern in den 1960er Jahren zum Thema hatte. Die Leserbriefschreiberin äußert die Ansicht, dass Migranten, die heute nach Deutschland kämen, keine ehrlichen Beweggründe hätten und ihre Gastgeber beschimpften, ausnutzten und Frauen belästigten. Sie äußert die Ansicht, die Migranten von heute versuchten häufig, den Deutschen ihre Religion und ihre Lebensweise aufzuzwingen. Ein Leser der Zeitung wirft in seiner Beschwerde der Zeitung vor, einen Leseerbrief mit diskriminierenden Aussagen veröffentlicht zu haben. Die Geschäftsführung der Zeitung nimmt zu der Beschwerde Stellung. In den kritisierten Leserbrief-Passagen würden nur generelle bzw. pauschale Aussagen über die Einstellung der Migranten von heute getroffen. Die Leserbriefschreiberin lasse völlig offen, wie viele „heutige Migranten“ welche der genannten Eigenschaften aufwiesen. Die vorgeworfene pauschale Unterstellung werde an keiner Stelle konkret formuliert und sei eine unzulässige Interpretation durch den Beschwerdeführer. Die Zeitung stellt fest, dass der von ihr veröffentlichte Leserbrief in vollem Umfang von der Meinungsfreiheit gedeckt sei.