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Corona-Experten mit Pflastern über dem Mund

Beschwerdeführer: Die Überschrift erweckt einen falschen Eindruck

Eine Boulevardzeitung veröffentlicht online einen Beitrag unter der Überschrift „So sollten Regierungskritiker mundtot gemacht werden“. Es geht um den Vorwurf, in der Corona-Krise habe eine „False Balance“ in der Berichterstattung geherrscht. So sei auch die Aussage, dass wir „mit dem Virus leben müssen“ als absurde Außenseiter-Position diskreditiert worden. Jetzt wisse jeder: Sie stimme. In Wahrheit sei „False Balance“ ein politischer Kampfbegriff, um Andersdenkende auszuschließen. Die Zeitung dokumentiere, wie renommierte Medien, Politiker und sogar Kanzleramts-Berater kritische Forscher mit dem „False Balance“-Vorwurf attackierten, um sie mundtot zu machen. Illustriert ist der Beitrag mit einem Symbolbild gleich unter der Überschrift, auf dem bekannte Corona-Experten mit Pflastern über dem Mund dargestellt sind. Ein Leser der Zeitung sieht in der Überschrift einen Kodex-Verstoß. Diese suggeriere, dass die grundgesetzlich gesicherte Meinungsfreiheit eingeschränkt werden solle. Die Rechtsvertretung des Verlages stellt fest, dass die gewählte Überschrift selbst Ausdruck der Meinungsfreiheit sei. Von der im Text geäußerten Meinung mag man natürlich halten, was man wolle – sie mag unverständlich sein oder unbequem, nachvollziehbar oder weit hergeholt. Aber das sei das gute Recht einer jeden Meinungsäußerung. Unethisch, wie z.B. eine Beleidigung, werde sie dadurch noch lange nicht. Und im Übrigen: Jegliche Form von „Geschmackskontrolle“ durch Presseselbstregulierung verbiete sich von selbst.