Entscheidungen finden

Verunsicherung und erbitterte Diskussionen

Streit um Interview des Lehrerverband-Präsidenten

Eine Regionalzeitung zitiert unter der Überschrift „Durchseuchung der Schulen“ den Präsidenten des Deutschen Lehrerverbandes, Meidinger. Dieser hatte sich in einem Interview mit einer anderen Zeitung so geäußert: „Neuere Studien hätten herausgefunden, dass zwischen 0,3 und 1,7 Prozent der mit Corona infizierten Kinder im Krankenhaus behandelt werden müssten. Bezogen auf Deutschland bei knapp elf Millionen Schülern hieße das, dass zwischen 30.000 und 180.000 in Krankenhäusern behandelt werden müssten.“ Ein Leser der Zeitung macht Verstöße gegen mehrere presseethische Grundsätze zur Basis seiner Beschwerde beim Presserat. Der Autor des Beitrages stelle eine völlig falsche Tatsachenbehauptung hinsichtlich der Anzahl möglicher hospitalisierter Kinder auf. Mit einer einfachen Recherche hätte der Autor feststellen können, dass der zitierte Präsident des Lehrerverbandes eine falsche Bezugsgröße gewählt habe. Dies habe in seinem direkten Umfeld zu erheblicher Verunsicherung bei Lehrern und Eltern und erbittert geführten Diskussionen geführt. Der Beschwerdeführer fordert die Redaktion auf, diesen Sachverhalt zu prüfen und eine Richtigstellung zu veröffentlichen. Richtig sei es, die Rate von 121 Fällen pro hunderttausend Kinder in der Bevölkerung auf die 11.000.000 Kinder in Deutschland hochzurechnen. Dann errechne sich eine Zahl von 13.310 hospitalisierter Kinder innerhalb eines Zeitraums von 17 Monaten. Für die Zeitung nimmt der verantwortliche Redakteur zu der Beschwerde Stellung. Die vom Beschwerdeführer behauptete Sorgfaltspflichtverletzung stamme aus einem Agenturbericht und sei durch das Agenturprivileg gedeckt. Eine Nachprüfung tatsächlicher Angaben durch die Redaktion sei damit nicht erforderlich gewesen.