Entscheidungen finden

Vorwürfe als Tatsachen dargestellt

NBA-Profi soll sich vor Psychologin wiederholt entblößt haben

„NBA-Profi (19) zog sich mehrfach vor Psychologin aus!“ – so überschreibt eine Boulevardzeitung online einen Artikel, in dem sich die Redaktion mit den Vorwürfen der ehemaligen Team-Psychologin des Profi-Basketball-Teams San Antonio Spurs befasst. Ihr zufolge habe sich ein ehemaliger Spieler des Teams neunmal im Verlauf von Gesprächen mit ihr entblößt. Die Zeitung teilt mit, dass die Angelegenheit nunmehr juristische Konsequenzen habe. Der Beschwerdeführer kritisiert die Überschrift des Beitrags. Sie sei vorverurteilend und stelle Vorwürfe als Tatsachen dar. Die Rechtsabteilung des Verlages verweist auf die ständige Spruchpraxis des Presserats hin, der zufolge Überschriften bei Sachverhaltskürzungen und -pointierungen bzw. -zuspitzungen unbeanstandet bleiben, wenn aus dem Kontext des Artikels hervorgehe, dass der jeweils Betroffene noch nicht verurteilt sei, also weiterhin die Unschuldsvermutung gelte. Das sei hier der Fall.