Ein Fehler im „Eifer des Gefechts“
Falsche Zahlen und Fakten im Zusammenhang mit Demonstrationen
Eine Boulevardzeitung veröffentlicht den Beitrag „Warum löste die Polizei die Demo nicht viel früher auf?“. Dabei geht es um die Corona-Proteste Anfang August 2020 in Berlin und die aus Sicht der Autorin zögerliche Auflösung durch die Polizei. Ein Leser der Zeitung sieht mehrere presseethische Grundsätze verletzt. Er kritisiert den Satz: „45 verletzte Polzisten, 133 Festnahmen, 89 Strafermittlungsverfahren und 36 Ordnungswidrigkeitsverfahren.“ Diese Mitteilung vermittele den Eindruck, dass es nur bei den Corona-Protesten zu den Vorkommnissen gekommen sei. Dies sei falsch. Die genannten Zahlen bezögen sich auf Demonstrationen in ganz Berlin. In der Vorprüfung wurde die Beschwerde auf die Ziffern 2 (Journalistische Sorgfaltspflicht) und 3 (Richtigstellung) beschränkt, da Verstöße gegen die anderen vom Beschwerdeführer angeführten Ziffern des Pressekodex nicht ersichtlich waren. Die Rechtsvertretung der Zeitung nimmt zu der Beschwerde Stellung. Der Justiziar zitiert die Autorin des Beitrages. Der zufolge ist im „Eifer des Gefechts“ schlicht und einfach ein Fehler passiert. Möglicherweise sei der Artikel in der Schlussredaktion aus Platzgründen gekürzt worden, so dass im Ergebnis ein nicht gewollter und falscher Eindruck entstanden sei. Es handele sich somit um ein bloßes redaktionelles Versehen ohne jeden erkennbaren Schaden und ohne größere publizistische Tragweite.