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„Artikel bedient Sensationsgier des Lesers“

Internetportal berichtet über Mediziner in identifizierbarer Weise

Ein regionales Nachrichtenportal berichtet unter der Überschrift „Dringender Tatverdacht, Festnahme: (…) Promi-Arzt tötete seine Ehefrau!“ über die Verhaftung eines ehemaligen Promi-Mediziners, der seine Frau getötet haben soll. Wenn prominente Sportler gesundheitliche Probleme gehabt hätten, sei Mediziner Sieghard F. eine der ersten Adressen gewesen. Vor etwa drei Jahrzehnten – so die Redaktion – sei er Leiter eines Instituts für Sportmedizin gewesen. Vor gut 20 Jahren habe er seine eigene Praxis eröffnet. Über den Arzt wird weiter berichtet, er habe Geld in einem Tennis-Club gestohlen. Nachbarn hätten ihn immer öfter stark betrunken gesehen. Er habe eine Bewährungsstrafe bekommen, weil er mit 3,45 Promille einen Autounfall verursacht habe. Zum Bericht gestellt ist das Foto eines Wohnhauses. Die Bildunterschrift lautet: „Katrin F. (53) soll in der gemeinsamen (…) Wohnung ums Leben gekommen sein.“ Ein anderes Foto zeigt den Mediziner mit Augenbalken gemeinsam mit dem Skispringer Jens Weißflog, der seinerzeit einer der Patienten des Arztes gewesen sei. Bildunterschrift: „Der bekannte Sportmediziner (l.) behandelte auf dem Höhepunkt seiner Karriere auch prominente Sportler wie Jens Weißflog.“ Ein Nutzer des Internetportals kritisiert, die Überschrift lasse den Leser darauf schließen, dass ein Tötungsverbrechen erwiesen sei. Dies sei jedoch nicht der Fall. Real handele es sich um einen Tatverdacht. Zudem ziele der Artikel nur darauf ab, den Tatverdächtigen öffentlich bloß zu stellen. Der Tatverdächtige sei zwar früher ein sogenannter „Promi-Arzt“ gewesen, stehe aber längst nicht mehr in der Öffentlichkeit. Der ganze Artikel diene nur dazu, die Sensationsgier der Leserschaft zu befriedigen. Die von dem Internetportal beauftragte Rechtsanwältin hält die Vorwürfe des Beschwerdeführers für unbegründet. Der beanstandete Bericht beschränke sich auf eine neutrale Wiedergabe des Sachverhalts. Aus Überschrift und Text gehe klar hervor, dass von einem Tatverdacht auszugehen sei. Durch das Foto sei der Mediziner nicht identifizierbar. Sein voller Name werde nicht genannt.