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„Einen Kilometer nach diesem Foto ist Felix tot“

„Drama beim München-Marathon: Einen Kilometer nach diesem Foto ist Felix tot": Unter dieser Überschrift berichtet eine Boulevardzeitung online über einen jungen Marathonläufer, der beim Laufen zusammengebrochen und gestorben war. Das erwähnte Foto wird von der Redaktion so interpretiert: „Müde blickt er nach unten, er scheint schon mit sich zu kämpfen. Was auf dem Foto vom München Marathon noch keiner ahnen kann: Felix, der große Mann mit der Startnummer 2788, wird nur noch knapp einen Kilometer laufen. Dann bricht er zusammen. Wenige Stunden später ist er tot.“ Der Artikel enthält noch zwei weitere unverpixelte Fotos des Läufers, während die Mitläufer unkenntlich gemacht wurden. Er wird mit seinem Vornamen und dem abgekürztem Nachnamen benannt. Die Beschwerdeführerin sieht in den Bildern einen Verstoß gegen den Schutz der Persönlichkeit. Für das Verständnis dieses Unglücks sei das Wissen um die Identität des Gestorbenen unerheblich. Angehörige oder sonstige Befugte hätten der Veröffentlichung nicht zugestimmt, und es handele sich auch nicht um eine Person des öffentlichen Lebens. Die Bildinterpretation, dass der Läufer mit sich zu kämpfen scheine, impliziere, dass sich das Unglück angebahnt habe und er bereits gemerkt habe, dass es ihm nicht gut gehe. Sätze wie diese seien spekulativ und reine Sensationsberichterstattung. Mit dieser Berichterstattung werde die Grenze des Respekts vor dem Leid von Opfern und den Gefühlen von Angehörigen überschritten. Die Zeitung erwidert, dass sie das Opfer geschützt habe, indem sie nicht den vollen Namen genannt und nur Fotos verwendet habe, die vom Marathon-Veranstalter und von einem öffentlichen Facebook-Beitrag seines ehemaligen Fußballvereins stammten.