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Richtigstellung war erforderlich

Fehlerhafte Meldung hätte explizit korrigiert werden müssen

Eine Großstadtzeitung veröffentlicht einen Leitartikel unter der Überschrift „Am Ende siegt die Vernunft“. Darin kritisiert die Autorin die Teilnehmer an der Corona-Demonstration im August 2020 in Berlin, sieht aber im Ergebnis einen Sieg der Vernunft, da die „Mitte der Gesellschaft“ nicht von der Corona-Skepsis erfasst sei. Am gleichen Tag veröffentlicht die Zeitung einen Artikel unter dem Titel “Breite Kritik an Berliner Großdemo“. Darin wird über die Kritik von Politikerinnen und Politikern an den Teilnehmern der sogenannten Corona-Demo berichtet. Eine Leserin der Zeitung sieht Verstöße gegen mehrere presseethische Grundsätze. (In der Vorprüfung wird das Verfahren beschränkt auf den Leitartikel „Am Ende siegt die Vernunft“ sowie die Ziffern 2 und 3 des Pressekodex. Diese betreffen die Journalistische Sorgfaltspflicht bzw. eine Richtigstellung). In den übrigen Punkten wird die Beschwerde als offensichtlich unbegründet bewertet. Die Beschwerdeführerin bemängelt, in dem Leitartikel sei davon die Rede, dass 18 Polizisten bei der von einem Mann namens Michael Ballweg angemeldeten Demonstration verletzt worden seien. Das beruhe auf einer falschen Agenturmeldung, die bislang in der Zeitung nicht korrigiert worden sei. Für die Zeitung nimmt die Autorin des Leitartikels Stellung. Sie gibt der Beschwerdeführerin Recht. Sie habe in ihrem Beitrag eine falsche Angabe aus einer Agenturmeldung übernommen. Die Zahl von 18 verletzten Polizisten habe sich auf alle an diesem Tag bei Demonstrationen in Berlin verletzten Polizisten bezogen. Da der Artikel online nicht erschienen sei und die Zeitung in der Folgeberichterstattung gedruckt und online die korrekte Zahl der verletzen Polizisten genannt habe, habe sie auf eine formelle Korrekturmeldung verzichtet. Da habe man sicher genauer sein und die Leserinnen und Leser direkter auf den Fehler hinweisen können, zumal es sich um einen hervorgehobenen Platz im Blatt gehandelt habe. Dafür übernehme sie als Autorin und Diensthabende die Verantwortung und entschuldige sich.