Grundsatz der Unschuldsvermutung verletzt
Regionalzeitung nennt Angeklagte vor dem Prozess „IS-Terrorzwillinge“
Eine Regionalzeitung veröffentlicht einen Beitrag unter der Überschrift „IS-Terrorzwillinge vor Gericht“. Im Artikel geht es um die bevorstehende Gerichtsverhandlung gegen ein 22-jähriges palästinensisches Zwillingspaar, dem vorgeworfen wird, in sozialen Medien zur Unterstützung des IS und zu Anschlägen aufgerufen zu haben. Ein Leser der Zeitung sieht in der Überschrift eine Vorverurteilung. Den Begriff „IS-Terrorzwillinge“ hält er überdies für unangemessen sensationell. Für die Zeitung antwortet deren Leiter Personal und Recht auf die Beschwerde. Er räumt ein, dass die Überschrift nicht den Regeln und Standards der Zeitung entspreche. Man habe die Beschwerde zum Anlass genommen, die Redaktion noch einmal zum Thema Überschriften im Rahmen von Verdachtsberichterstattungen zu schulen. Auch bei Überschriften zu einem bevorstehenden Prozess müsse der Eindruck vermieden werden, es stehe fest, dass die Verdächtigen die ihnen vorgeworfene Tat begangen hätten.