Jugendliche machen sich über Obdachlosen her
Beschwerdeführer hält die Gruppe für identifizierbar dargestellt
Unter der Überschrift „Jugendliche verhöhnen verletztes Opfer“ berichtet eine überregionale Tageszeitung über einen Vorfall in München. Dem Bericht zufolge hätten Jugendliche einen Obdachlosen auf eine Treppe gelockt. Sie hätten ihren Spaß daran gehabt, als der Mann stürzte und sich dabei schwer verletzte. Die jungen Leute hätten dem Verletzten nicht geholfen. Im Gegenteil – sie hätten sich über den Mann lustig gemacht. Ob sie ihr Opfer auch filmten und fotografierten, um im Internet damit anzugeben, müssten die weiteren Ermittlungen zeigen, so die Polizei. Die Jugendlichen seien wegen Körperverletzung, unterlassener Hilfeleistung und Verstößen gegen den Infektionsschutz angezeigt worden. Ein Leser der Zeitung kritisiert, dass aufgrund der Ortsangabe und des Alters der jungen Männer er sofort eine Ahnung bekommen habe, um welche Gruppe es sich handeln könnte, nämlich Leute aus dem Bekanntenkreis seines Sohnes. Die Geschehnisse seien von Seiten der Jugendlichen deutlich anders geschildert worden. Der Beschwerdeführer sieht in der Art der Berichterstattung eine Verletzung der Ziffer 13, Richtlinie 13.3, des Pressekodex (Vorverurteilung). Er spricht von einer sensationsheischenden und reißerischen Art der Berichterstattung. Zwar würden keine Namen genannt, doch seien die Jugendlichen durch die Angabe ihres Alters und die präzise Ortsangabe zumindest für ihre Nachbarschaft identifizierbar. Die Rechtsabteilung des Verlages beruft sich auf eine Pressemitteilung der Polizei. Wenn auch die Polizei als privilegierte Quelle zu betrachten sei, habe der bearbeitende Redakteur die Pressemeldung nicht unkritisch übernommen, sondern habe der Pressestelle zahlreiche Fragen zu dem Vorkommnis gestellt. Es habe eine gewisse Öffentlichkeit (Zeugin, mehrere Polizeibeamte, Kameraaufzeichnungen) gegeben, unter deren Augen sich die Tat zugetragen habe. Völlig am Thema vorbei gehe der Einwand des Beschwerdeführers, die Jugendlichen und jungen Erwachsenen seien durch die Darstellung zu identifizieren.