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Verdacht auf Vetternwirtschaft nicht ausreichend belegt

Bei Bericht über NDR-Funkhausdirektorin fehlten klare Beweise

Unter der Überschrift „`System R[...]´: Wie Ehemann und Töchter der Hamburger Funkhaus-Chefin vom NDR profitierten" berichtet ein Nachrichtenportal über Vorwürfe gegen die damalige Direktorin des Funkhauses Hamburg. Die Redaktion schreibt u. a. über die jüngere Tochter von Direktorin R.: „Sie hatte das Glück, bei NDR Kultur vor einigen Jahren eine der besonders begehrten und seltenen festen Stellen zu ergattern. Mehrere NDR-Mitarbeiter berichten übereinstimmend, dass es damals auf die vakante Stelle allerdings eine qualifiziertere Bewerberin gab. Die damalige Programmchefin von NDR-Kultur, B[...] M[...], gilt intern als sehr gut vernetzt mit R[...]. Während die Tochter der Funkhaus-Chefin die feste Stelle bei M[...] bekam, schob man [die] andere Bewerberin zum Radiosender NDR 90,3. Aus der Redaktion sagen Mitarbeiter heute: Die Chefinnen hätten Rochade gespielt, um die R[...]-Tochter unterzubringen. Eine NDR-Sprecherin weist das zurück: Demnach seien R[...] und M[...] keine ‚engen Vertrauten‘. Eine Rochade hätten die beiden Frauen in diesem Fall auch nicht gespielt. Bei der Entscheidung über die Vergabe von Stellen an Bewerberinnen würden im NDR der Personalrat oder die Schwerbehindertenvertretung beteiligt. Die Stellen würden an die oder denjenigen gehen, der am besten dafür geeignet sei, sagt die Sprecherin. Dies sei auch der Fall bei der Tochter gewesen. Zufall oder nicht, R[...] hat sich im selben Zeitraum für den Nachwuchs von M[...] beim NDR eingesetzt. Die Tochter der Kulturchefin leitet eine Hamburger Produktionsfirma, die für den NDR damals eine Serie über ‚Hunde in Hamburg‘ gedreht und produziert hat. NDR-Mitarbeiter berichten, dass R[...] die Serie persönlich bei der Tochter von M[...] in Auftrag gegeben haben soll.“ Der Beschwerdeführer sieht die Sorgfaltspflicht und die Unschuldsvermutung verletzt. Dass die beiden Chefinnen Rochade gespielt hätten, um die Tochter der Direktorin bei NDR Kultur unterzubringen, sei eine unzulässige Verdachtsäußerung. Der Direktorin würden unlautere Methoden bzw. Vetternwirtschaft nachgesagt, was sich gerade angesichts der aktuellen Debatte über problematische Verhaltensweisen in öffentlich-rechtlichen Sendern als bestandsgefährdend darstellen könne. Es fehle bereits an dem erforderlichen Mindestbestand an Tatsachen. R. habe wegen der Einstellung ihrer Tochter in keinem konkreten Kontakt mit M. gestanden und keinen Einfluss auf das Einstellungsverfahren ausgeübt. Das Nachrichtenportal habe für diesen Verdacht keine Beweise vorgetragen. Der Autor des Beitrags erwidert, dass es sich bei dem bemängelten Satz über die Rochade um eine Meinungsäußerung von NDR-Mitarbeitern handele, die sich die Redaktion wahrlich nicht zu eigen gemacht habe.