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„Werbung, die nicht als solche erkennbar ist“

Chefredakteur: Abgrenzung für die Leserschaft eindeutig

Eine Regionalzeitung veröffentlicht innerhalb von vier Wochen mehrere Seiten zum Thema „Gesundheit“, sowie eine Seite zum Thema „Prüfer und Berater“. Alle Seiten enthalten Listen von Anwaltskanzleien, Ärzten und Immobilien- bzw. Steuerberatern. Ein Leser der Zeitung sieht in den Listen Werbung, die nicht als solche erkennbar ist. Eine Kennzeichnung als Anzeige wäre erforderlich gewesen. Der Chefredakteur teilt mit, nach seiner Einschätzung sei der durch eine durchgehende Linie getrennte und grafisch eindeutig abgegrenzte Adressblock für die Leserschaft als nicht redaktioneller Inhalt erkennbar.