Vier Menschen mit einem Messer angegriffen
Somalier wurde bei der Festnahme von der Polizei erschossen
„Familienstreit eskaliert“ – 39-Jähriger tot“ - unter dieser Überschrift berichtet eine Regionalzeitung über einen Mann, der seine Frau, seine Schwiegermutter und zwei Nachbarn mit einem Messer angegriffen habe. Bei der Festnahme sei er von der Polizei angeschossen worden und noch während der Versorgung durch den Notarzt verstorben. Die Zeitung teilt mit, dass der Täter ein Somalier gewesen sei. Ein anonym auftretender Leser der Zeitung kritisiert die Angabe der Nationalität des Getöteten. Diese sei nicht von begründetem öffentlichem Interesse. Die Rechtsvertretung der Zeitung, weist darauf hin, dass die monierte Meldung von einer Nachrichtenagentur stamme. Sie sei so abgedruckt worden, wie sie von der Agentur geliefert worden sei. Die Rechtsabteilung der Agentur habe eine Stellungnahme in dem Verfahren zugesagt. Unabhängig davon weist die Rechtsvertretung darauf hin, dass in dem Artikel über besonders schwere Straftaten informiert werde. Die Öffentlichkeit habe ein besonderes Interesse daran, umfassend informiert zu werden. Die Nennung der Nationalität des Täters erfolge weder in einer abwertenden Formulierung, noch werde sie unangemessen hervorgehoben. Es sei – so die Rechtsvertretung weiter – nicht nachvollziehbar, warum der Beschwerdeführer anonymisiert worden sei. Sie spricht von mindestens fünf Beschwerden in der jüngsten Zeit, die anonymisiert worden seien. Man müsse daher davon ausgehen, dass eine gezielte Kampagne vorliege. Die Rechtsvertretung beantragt Einsicht in die Beschwerdeakte. In einem ergänzenden Schreiben teilt die Rechtsvertretung mit, dass nach Rücksprache der Zeitung mit der Agentur diese in der Angelegenheit keine weitergehende Stellungnahme abgeben werde, sofern die Agentur nicht in das Verfahren einbezogen werden sollte.