Neue Reinigungsmethode für Autos
Zeitung verstößt mit Bericht nicht gegen presseethische Grundsätze
Eine Großstadtzeitung berichtet über die Eröffnung einer neuen Waschstraße. Nach zehn Monaten Umbauzeit sei eine Anlage entstanden, die Innen- und Außenreinigung der Autos in Rekordzeit möglich mache. Nach Firmenangaben sei das Verfahren in der Stadt noch einzigartig, was auch am hohen Investitionsaufwand für das Förderband liege. Die Zeitung stellt den Service im Detail vor. Dieser sei nicht nur sehr schnell, sondern mit 25 Euro auch vergleichsweise günstig. Angebot anderer Firmen begännen preislich bei etwa 30 Euro für eine reine Innenwäsche und reichten bis zu 200 Euro für die Innen- und Außenreinigung. Ein Leser spricht von Werbung, die nicht als solche erkennbar sei. Er sieht die Ziffer 7 des Pressekodex (Trennung von redaktionellen und werblichen Inhalten) verletzt. Die Rechtsvertretung der Zeitung rechtfertigt die Veröffentlichung mit dem Hinweis auf ein innovatives und bislang einzigartiges neues Reinigungsverfahren. Das betreffende Unternehmen stehe im Bericht zwar im Fokus. Dies habe sich aber im Hinblick auf die Einzigartigkeit des Verfahrens nicht verhindern lassen. Es gehe in dem Bericht aber gerade nicht um die Herstellerfirma, sondern um eine nur dort zu erhaltene und für Autofahrer interessante Leistung. Die fachkundige Auto-Redaktion der Zeitung habe das neuartige Reinigungsverfahren für so bemerkenswert befunden, dass sie es für berichtenswert erachtet habe.