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Künstlich gezeugte Kinder anfälliger?

Leser werden von der Zeitung sachlich und differenziert informiert

Eine Wochenzeitung veröffentlicht online einen Artikel unter der Überschrift „Diese Kinder sind doch nicht so gesund“. Der Beitrag beschäftigt sich mit einer neuen Studie, der zufolge künstlich gezeugte Kinder möglicherweise ein erhöhtes Krankheitsrisiko haben könnten. Forscher hätten festgesellt, dass Jugendliche, die nach einer In-vitro-Fertilisation zur Welt gekommen seien, früh Gefäßprobleme hätten. Schon 2012 – so heißt es im Artikel weiter – habe sich in einer ersten Studie gezeigt, dass die Gefäße von künstlich gezeugten Kindern vorzeitig alterten. Nach Ansicht eines Lesers – er wendet sich mit einer Beschwerde an den Presserat – könnte der Beitrag bei den betroffenen Kindern und ihren Eltern unbegründete Befürchtungen wecken. Der Artikel beziehe sich auf Forschungsergebnisse in einem sehr frühen Stadium, die in dem Beitrag nicht eingeordnet worden seien. Die Rechtsvertretung der Zeitung nimmt zu der Beschwerde Stellung. Der Beschwerdeführer werfe der Redaktion vor, dass in dem Artikel das frühe Stadium der Forschung und die statistisch wenig belastbaren Studien nicht eingeordnet worden seien. Es sei lediglich eine Krankheit bei 8 von 58 Probanden laut Studie aufgetreten. Der Beschwerdeführer habe die Anzahl falsch zitiert. Im Artikel heiße es: „Acht der 52 Petrischalen-Kinder hatten bereits Bluthochdruck, in der Kontrollgruppe waren es nur eines von 40.“ Damit werde dem Leser zunächst die Beurteilungsgrundlage vor Augen geführt. Diese würden in der Medizin ernstgenommen. Die Rechtsvertretung weist darauf hin, dass der Autor des Artikels im Übrigen selbst Mediziner und in der Lage sei, die Forschungsergebnisse zu interpretieren. Er habe sorgfältig, umfassend, kritisch und nach seinen Recherchen vollständig über das Thema berichtet. Er müsse sich nicht den Vorwurf machen lassen, er habe die Forschungsergebnisse nicht eingeordnet.