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Auseinandersetzung um „Urgesteine“

Redaktion hätte ihre Berichterstattung richtigstellen müssen

In der Rubrik „Urgesteine der Reinigungsbranche“ interviewt die Redaktion eines Fachblattes der Reinigungsbranche einen leitenden Mann eines Unternehmens. Er ist in diesem Fall der Beschwerdeführer. Sein Name und der der Firma werden genannt. Der Mann sieht in der Berichterstattung mehrere Fehler, die in der folgenden Ausgabe der Zeitschrift korrigiert werden. Dann meldet sich die Firma erneut. Auch die Aussage, der Porträtierte sei bei ihr für den Vertrieb zuständig, sei falsch. Nach nochmaliger Aufforderung habe der Verlag erklärt, dass er keine weitere Richtigstellung vornehmen werde. Begründung: Man habe den Bericht nicht nachrecherchiert. Der Herausgeber und Chefredakteur des Fachblattes trägt vor, sein Blatt veröffentliche die „Urgesteine der Reinigungsbranche“ seit 2012 als Interviewserie und habe bereits mehr als 70 Persönlichkeiten aus der Branche porträtiert. Der Autor des beanstandeten Beitrages sieht die Beschwerde als unbegründet an. Alle angeführten Fakten seien belegbar. Der Hinweis des Beschwerdeführers, der Porträtierte werde als „zuständig für den Vertrieb“ bezeichnet, sei falsch. Er sieht deshalb auch keinen Grund zur Richtigstellung Der Interviewte erklärt in einer Mail an den Verlag, dass er gerne bestätige, dass dessen Angaben zu der Berichterstattung der Wahrheit entsprechen und in vollem Umfang authentisch seien.