Entscheidungen finden

Kommentar darf nicht zu illegalem Protest aufrufen

„Ziviler Protest muss aus dem Volk kommen“: Unter dieser Überschrift kommentiert eine Tageszeitung einen vom Bund geplanten Autobahnausbau in einer Großstadt. Der Autor erwähnt einen „quasi städtisch geführten Arbeitskreis“, der die Initiativen gegen den Ausbau zusammenfasse und den Protest institutionalisieren solle. Der Kommentar endet mit den Worten: „Der städtische Arbeitskreis kann keine überregional wirksamen zivilen Proteste oder gar Straßenblockaden anschieben gegen den Wahnsinn, bis zu zwölfspurige Autobahnen durch eine Stadt zu bauen. Um erfolgreich zu sein, müssen die Aktionsformen sich immer am Rande des Erlaubten bewegen, manchmal auch darüber hinaus. Dafür braucht es ein paar Mutige aus dem Volk. Freiwillige vor." Der Beschwerdeführer sieht in dem Beitrag einen Aufruf zum gesetzeswidrigen Handeln, eventuell sogar zu Straftaten. Die Redaktion erwidert, dass es sich hier um einen Autobahnausbau auf bis zu zwölf Spuren mitten in der Innenstadt handele. Der Ausbau werde sogar von der Stadtverwaltung als eigentlich untragbar bezeichnet. Bisher gebe es aber keine wirksamen Proteste aus der Bevölkerung.