Entscheidungen finden

Ein Mann stirbt in seiner Scheune

Boulevardzeitung hat korrekt über die Ermittlungen vor Ort berichtet

Eine Boulevardzeitung berichtet unter der Überschrift „Feuerwehrchef in Scheune totgemetzelt“ über den gewaltsamen Tod eines 65-jährigen Mannes. Es heißt, Angehörige hätten seine Leiche in einer Scheune neben seinem Wohnhaus gefunden. Der Körper sei mit Schnitt- und Stichwunden übersät gewesen. Ein Leser der Zeitung hält der Zeitung vor, sie habe eine falsche Todesursache angegeben. Der Mann sei nicht erstochen, sondern laut einer Pressemeldung der Polizei erschlagen worden. Der Chefredakteur sieht in der Berichterstattung keine falsche Darstellung. Ermittler hätten am Tatort ein Messer gefunden und noch vor Ort gegenüber Journalisten geäußert, dass das Opfer vermutlich an den Folgen seiner Schnitt- und Stichverletzungen gestorben sei. Erst die Obduktion der Leiche am nächsten Tag habe ergeben, dass der Mann aufgrund von „Gewalteinwirkung gegen den Kopf“ gestorben sei. Die Redaktion habe bereits in der vom Beschwerdeführer beanstandeten Berichterstattung verdeutlicht, dass zunächst noch unklar sei, was am Tatort genau geschehen sei. Sobald dann die näheren Umstände zur tatsächlichen Todesursache bekannt geworden seien, habe man den Sachverhalt klargestellt.