Eine regelrechte Leserbriefschlacht
Redaktion übernimmt die zentrale Aussage mit einem Lügenvorwurf
Eine Lokalzeitung druckt den Leserbrief eines Lokalpolitikers ab, der seinerseits auf den Leserbrief des Beschwerdeführers antwortet. Die Einsendung trägt die Überschrift „Herr Müller hat gelogen“ (Name geändert). Der Beschwerdeführer sieht sich durch die Überschrift in seiner Ehre verletzt. Sie stamme von der Redaktion, die sich die Aussage des Politikers zu Eigen mache. Der Chefredakteur der Zeitung betont, dass über jedem von der Zeitung veröffentlichten Leserbrief die zentrale Aussage der Einsendung stehe. Diese sei nicht explizit als Zitat kenntlich gemacht. Allerdings sei jedem Leser klar, dass sie als Zitat bzw. als wichtigste Aussage des Briefschreibers zu verstehen sei. In dem beanstandeten Leserbrief, mit dessen Verfasser sich der Beschwerdeführer eine regelrechte Leserbriefschlacht liefere, stehe im ersten Satz ausdrücklich, dass der Beschwerdeführer gelogen habe. Das habe der Redakteur in die Überschrift gesetzt, weil es die zentrale Aussage des Leserbriefs sei.