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Verschmutzte Straße gefährdet „Dorffrieden“

Der Viehtrieb über eine öffentliche Straße hinterlässt seine Spuren

Eine Zeitschrift, die sich vornehmlich landwirtschaftlichen Themen widmet, berichtet unter der Überschrift „Beim Viehtrieb läuft die Angst mit“ über einen Nachbarschaftsstreit. Ein Nachbar kritisiert in scharfer Form den Viehtrieb eines benachbarten Milchbauern. Hauptgrund ist die Verschmutzung der Straße, über die das Vieh morgens und abends getrieben wird. Die Polizei registrierte bislang 16 Anzeigen. Beim Gassi-Gehen mit seinem Hund habe der Nachbar stets eine Kamera dabei. Er fotografiere alles, was sich auf dem Hof des Viehbesitzers tue. Der Kreisveterinär, die Polizei und das Bauamt seien die Empfänger dieser Bilder, die auch ins Netz gestellt werden. Angestrengte Verfahren seien eingestellt worden. Die Autorin des Beitrages berichtet, dass die Frau des Bauern vom Auto des Nachbarn erfasst und verletzt worden sei. Sie befinde sich seitdem in psychotherapeutischer Behandlung. Auch die Kinder seien von dem Nachbarschaftsstreit gezeichnet. Trotz der Anfeindungen wolle die Familie den Hof jedoch nicht aufgeben. Der im Bericht mehrfach genannte Nachbar beschwert sich beim Presserat über die Berichterstattung. Die Umstände des Streits würden falsch wiedergegeben. Er sei auch nicht der einzige Nachbar, den die Situation störe. Mehrere Nachbarn forderten seit Jahren ihre Rechte ein. Eine Anzeige wegen der verschmutzten Fahrbahn habe es während der letzten Zeit überhaupt nicht gegeben. Dass die Bäuerin angefahren worden sei, stimme auch nicht. Der Beschwerdeführer sieht seine Persönlichkeitsrechte verletzt, denn er sei der einzige Nachbar, der mit seinem Hund Gassi gehe. So sei er leicht identifizierbar. Der Chefredakteur der Zeitschrift teilt mit, die Redaktion habe sich – entgegen sonstigen Gepflogenheiten – darauf beschränkt, die Situation aus der Sicht des Viehhofbesitzers darzustellen. Ziel der Berichterstattung sei es gewesen, die Leser für eine ordnungsgemäße Durchführung des Viehtriebes über öffentliche Straßen zu sensibilisieren. Der Nachbar und Beschwerdeführer sei bewusst anonymisiert worden, um ihn im Interesse des „Dorffriedens“ aus der Sache herauszuhalten. Die Autorin teilt mit, sie habe niemanden an den Pranger stellen wollen. Ihr sei es darum gegangen, anhand dieses Beispiels zu verdeutlichen, wie wichtig die Einhaltung der Pflicht zur Rücksichtnahme für Landwirte ist, um Konflikten vorzubeugen.