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Mutmaßlicher Täter identifizierbar dargestellt

Redaktion hätte den Mann stärker anonymisieren müssen

Eine Boulevardzeitung berichtet online und gedruckt über Tötungsdelikte. Zwei Männer sollen ihre Ex-Frauen bzw. Partnerinnen umgebracht haben. Die Redaktion stellt zu ihren Berichten Fotos, die die Wohnhäuser der Opfer zeigen. Sie nennt auch die jeweiligen Straßennamen. Eines der Opfer und ein Tatverdächtiger werden im Bild gezeigt. Ein Foto habe die Polizei zur Verfügung gestellt. Das Bild des Verdächtigen ist mit einem Augenbalken versehen. Der Verdächtige sei über 48 Stunden lang auf der Flucht gewesen und inzwischen festgenommen worden. Der Beschwerdeführer kritisiert, dass die Zeitung nicht zwischen Verdacht und erwiesener Unschuld unterscheide. Der mutmaßliche Täter werde mehrfach als „Killer“ etikettiert. Die Beschwerde wird erweitert auf die Ziffer 8 im Hinblick auf die identifizierende Darstellung von Opfern und mutmaßlichen Tätern.