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Doppelfunktionen sind den Lesern mitzuteilen

Eine Lokalzeitung teilt nicht die Quellen der Beiträge Dritter mit

Eine Lokalzeitung veröffentlicht zahlreiche Artikel zu kommunalen Themen. Alle sind mit unterschiedlichen Kürzeln versehen, die dem jeweiligen Autor zugeordnet sind. Ein Leser der Zeitung beklagt in seiner Beschwerde eine nach seiner Meinung merkwürdige Praxis der Zeitung. Die kommunalpolitischen Beiträge würden nicht von Redakteuren der Zeitung, sondern von Dritten (Presseämter, Parteifunktionäre, Parteien, Firmen, Städte und Gemeinden etc.) verfasst. Autoren und Quellen würden nicht genannt. Der Beschwerdeführer nennt viele Beispiele von Kürzeln, die im Impressum nicht mit Klarnamen aufgeführt seien. Der Herausgeber der Zeitung nimmt Stellung. Die maßgeblichen Redakteure seien mitsamt ihrem Kürzel im Impressum aufgeführt. Pressemeldungen von Vereinen, Verbänden, der Polizei und städtische Verlautbarungen würden mit Kürzel veröffentlicht. Ihre Urheberschaft gehe in aller Regel aus dem Artikel hervor. Im Übrigen prüften Redakteure sehr sorgfältig die Beiträge auswärtiger Autoren. Allein der Umstand, dass der Beschwerdeführer sämtliche Kürzel selbst habe identifizieren können, spreche dafür, dass er sehr wohl den Ursprung kenne.