Ein Foto, das die Welt erschütterte
Der Tod des kleinen Aylan versinnbildlicht die Flüchtlingstragödie
„Ein Foto erschüttert die Welt“ – so überschreibt die Online-Ausgabe einer überregionalen Tageszeitung ihren Bericht über den tragischen Tod des vierjährigen Aylan aus Syrien, der auf der Flucht nach Europa ertrunken ist und an einem Strand nahe dem türkischen Bodrum angeschwemmt wurde. Eine der dem Bericht beigestellten Abbildungen zeigt, wie Polizisten den leblosen Körper wegtragen. Das zweite Foto geht an diesem Tag um die Welt. Es zeigt den toten Aylan am Strand liegend. Ein Leser der Zeitung kritisiert die Veröffentlichung dieses Fotos. Hier stehe die Sensation im Vordergrund, nicht aber das eigentliche Flüchtlingsproblem. Der Beschwerdeführer sieht in der Veröffentlichung einen Fall von Sensationsberichterstattung. Nach Ansicht der Rechtsabteilung der Zeitung liegt hier keine unangemessen sensationelle Darstellung von Gewalt, Brutalität und Leid (Ziffer 11 des Pressekodex) vor. Über den Jungen werde in einer respektvollen Weise berichtet, die allein dem öffentlichen Interesse und dem Informationsinteresse der Leser diene. Dieses Interesse sei bei dem dominierenden Thema der europaweiten Bewältigung des Umgangs mit Millionen Schutzsuchenden und Bürgerkriegsflüchtlingen von besonderer Bedeutung. Über das im Pressekodex definierte öffentliche Informationsinteresse gehe diese Berichterstattung nicht hinaus. Die Darstellung beschränke sich auf die Wiedergabe des konkreten tragischen Ereignisses. Es sei von besonderem öffentlichem Interesse. Dabei werde die Würde des Opfers nicht herabgesetzt. Das Foto sei ein Sinnbild für die tödlichen Gefahren der Flucht. Es stehe auch für das Scheitern einer geordneten Zuwanderung von Schutzsuchenden. Diesem Scheitern fielen am Ende auch Kinder zum Opfer.