Wirbel um den Landrat von der Ahr
Er wurde nicht gefeuert, sondern ließ sein Amt lediglich ruhen
„Eigene Partei jagt Ahrweiler-Landrat aus dem Amt“ – so überschreibt die Online-Version einer Boulevardzeitung einen Beitrag. Darin geht es um das Verhalten des Landrates des Kreises Ahrweiler in der Nacht der großen Flut vom 14.Juli 2021. Die Aussage der Überschrift findet sich auch im Vorspann. Weiter schreibt die Zeitung: „Jetzt gab ihm die CDU im Kreistag den Laufpass, verkündete sie Montagabend (16. August 2021) auf ihrer Homepage: ´Landrat Dr. Jürgen Pföhler kann krankheitsbedingt sein Amt absehbar nicht mehr ausüben. Der Schritt von Landrat Dr. Jürgen Pföhler, sein Amt nicht mehr wahrzunehmen, war daher notwendig und unausweichlich.´“ Ein Leser der Zeitung sieht eine falsche Berichterstattung. Der Landrat habe nach wie vor sein Amt inne. Daher könne ihn seine eigene Partei auch nicht aus dem Amt geworfen haben. Eine Partei habe laut Grundgesetzt nicht die Kompetenz, einen Landrat aus seinem Amt zu werfen. Der Geschäftsführer des CDU-Kreisverbandes Ahrweiler habe ihm – dem Beschwerdeführer – gegenüber den Bericht dementiert und auf eine am Vortag publizierte Erklärung verwiesen. Eine Justitiarin der Rechtsvertretung des Verlages spricht von einer ganz normalen politischen Online-Berichterstattung, die sich innerhalb der Grenzen der Meinungsfreiheit der Presse bewege. Daran gebe aus presseethischer Sicht nichts zu kritisieren. Kurzum: Unbegründeter und überflüssiger als diese Eingabe könne eine Presseratsbeschwerde kaum sein.