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Nationalität eines Straftäters ohne Grund genannt

Unter dem Titel „Anwohner erleichtert: Autoschreck ist gefasst“ berichtet eine Lokalzeitung über die Festnahme eines 32-jährigen Marokkaners wegen des Verdachts, sieben geparkte Fahrzeuge beschädigt zu haben. Da er wohnsitzlos sei, sei er im Rahmen eines „beschleunigten Verfahrens" noch am gleichen Tag zu einer Geldstrafe im dreistelligen Bereich verurteilt worden. Die Beschwerdeführerin beanstandet die Nennung der Nationalität des Festgenommenen. Diese sei unnötig. Die Redaktion entgegnet, dass insbesondere die Ereignisse in der Kölner Silvesternacht 2015/16 und die teils zögerliche Nennung der Nationalitäten der Tatverdächtigen dazu geführt hätten, dass bei vielen Menschen ein Misstrauen gegenüber den Medien entstanden sei.