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Zeitung diskreditiert Bürger auf Zuruf

Chefredaktion gesteht den Fehler ohne Wenn und Aber ein

„Es freut uns, …es ärgert uns…“ unter dieser Rubrik stellt eine Regionalzeitung positive und negative Eindrücke vor, die die Redaktion in einer Stadt im Verbreitungsgebiet gewonnen hat. Positiv erwähnt werden private wie öffentliche Bauten und Baudenkmäler. Negativ bewertet die Redaktion Hauseigentümer, die ihre unter Denkmalschutz stehenden Häuser teilweise „durch Baumaßnahmen entstellen“. Unter der Rubrik steht der einladende Hinweis, dass Leser ihre Vorschläge für diese Rubrik einreichen können. Ein Leser der Zeitung wirft dieser vor, mit Hilfe dieser Rubrik diskreditiere sie einen eng eingrenzbaren Personenkreis auf Zuruf. Im speziellen Fall handele es sich um eine Tatsachenbehauptung, die zwei von insgesamt vier Eigentümern von denkmalgeschützten Wohnhäusern in einer Straße unter Verdacht stelle. Dies geschehe ohne die Nennung des Namens des Lesers, der an bestimmten Häusern Kritik übe. Auch fehle jeglicher Hinweis darauf, ob die Leserbehauptung gerechtfertigt sei. Die Lokalredaktion lade ihre Leser geradezu ein, missliebige Personen in Misskredit zu bringen. Der stellvertretende Chefredakteur der Zeitung teilt mit, dass die Chefredaktion mit der Lokalredaktion gesprochen und festgestellt habe, dass die Beschwerde nachvollziehbar sei. Die Chefredaktion gestehe den Fehler ohne Wenn und Aber ein. Die journalistische Sorgfaltspflicht sei verletzt worden. Dafür entschuldige sich die Zeitung in aller Form. Das habe sie auch gegenüber dem Beschwerdeführer ausdrücklich getan. Gleichwohl weise die Redaktion den Vorwurf zurück, dass es in der Lokalredaktion eine grundsätzliche Tendenz dazu gebe, missliebige Personen in Misskredit zu bringen. Dieser Vorwurf entbehre jeglicher Grundlage.