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Hundehaufen im Reich der Graugänse

Tierhalterin sieht durch die Zeitung ihre Persönlichkeitsrechte verletzt

Eine Lokalzeitung berichtet über die Grauganspopulation an einem örtlichen Weiher. Unter der Zwischenüberschrift „Die Realität sieht anders aus“ wird über Hundehaufen auf den Wiesen informiert. Die Zeitung stellt fest, dass Hunde während der Frühlings- und Sommermonate auf den Wiesen verboten seien. Der Beitrag ist mit einem Foto illustriert. Es zeigt eine blonde Frau von hinten, die ihren Hund freilaufen lässt. Diese sieht durch die Veröffentlichung ihre Persönlichkeitsrechte verletzt. Sie sei vielen Leuten am Ort bekannt und könne durch das Foto leicht identifiziert werden. Der Artikel erwecke den Eindruck, als habe sie etwas Verbotenes getan. Ein Schild am Ort sei jedoch kein Verbot, sondern lediglich ein Hinweis des Landratsamtes. Die Zeitung stellt fest, dass es reiner Zufall gewesen sei, dass die Frau am Weiher fotografiert worden sei. Interessant an diesem Fall sei, dass am Weiher ein Hundeverbotsschild sei, das von der Beschwerdeführerin und ihren Freunden regelmäßig ignoriert werde. Die Zeitung teilt mit, was sich Spaziergänger oft anhören müssten, wenn sie Hundebesitzer auf das Hundeverbot ansprächen.