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Tote Prostituierte identifizierbar dargestellt

Boulevardzeitung verletzt den im Kodex definierten Opferschutz

Eine regionale Boulevardzeitung berichtet unter der Überschrift „Wer hat Katharina auf dem Gewissen?“ über den Tod einer 33-jährigen Prostituierten, die in Regensburg offenbar einem Gewaltverbrechen zum Opfer gefallen ist. Der Beitrag enthält ein Foto der getöteten Frau. Die Zeitung schreibt, die Frau stamme aus Rumänien. Ihr Vorname wird mit Katharina angegeben. Ein Leser der Zeitung kritisiert, dass die getötete Frau identifizierbar sei, wodurch der Opferschutz verletzt werde. Der Chefredakteur der Zeitung nimmt Stellung. Die Redaktion habe das Foto des Opfers veröffentlicht, als die Fahndung nach dem Täter noch gelaufen sei. Von daher hätte die Veröffentlichung des Bildes den Ermittlungen dienlich sein können. Im Hinblick auf die Identifizierbarkeit des Opfers in seiner Heimat merkt der Chefredakteur an, dass die Frau zu Lebzeiten im Internet für sich geworben und sich der Öffentlichkeit präsentiert habe. Es sei auch davon auszugehen, dass die direkten Angehörigen über die Tatumstände und somit auch über die Tätigkeit der Frau informiert gewesen seien.