Name war nur für den Gemeinderat gedacht
Mitarbeiter hätte nicht identifizierbar dargestellt werden dürfen
Eine Regionalzeitung berichtet, dass eine Stadt nunmehr „…einen eigenen Vollzugsbediensteten“ hat. Dieser sei dafür abgestellt, den ruhenden Verkehr zu überwachen. Im Artikel wird der Name des Mannes genannt. Der Betroffene kritisiert dies. Die Nennung sei nur als Information für den Gemeinderat und nicht für die Öffentlichkeit gedacht gewesen. Der Chefredakteur räumt ein, dass an der Nennung des Namens kein öffentliches Interesse bestanden habe. Die Autorin des Beitrages habe dies angesichts der öffentlichen Sitzung, in der der Name genannt worden sei, nicht beachtet. Die Redaktionsleitung habe den Fall mit den Mitarbeitern der betreffenden Lokalredaktion besprochen, so dass sich derartiges nicht wiederholen werde.