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Über mutmaßlichen Täter identifizierbar berichtet

Leibwächter bzw. Fahrer von Verona Pooth unter schwerer Anklage

Der Leibwächter von Verona Poth soll seine Frau erwürgt haben. Die Online-Ausgabe einer Boulevardzeitung berichtet über den Fall unter der Überschrift „Veronas Leibwächter tötete seine Frau im Bad“. Der Mann habe Bekannten berichtet, dass seine Frau hilflos in der Wohnung liege. Diese hätten die Tochter des Paares alarmiert, die die Mutter tot aufgefunden und sofort die Polizei gerufen habe. Die Zeitung berichtet, der mutmaßliche Täter habe sich in der Nähe des Tatorts aufgehalten. In einer Mülltonne vor dem Haus sei eine Tüte mit „tatrelevanten Gegenständen“ gefunden worden. Nachbarn wollen den Leibwächter gesehen haben, als er die Tüte in die Mülltonne entsorgt habe. Der Mann sei von Verona Pooth regelmäßig als Fahrer und Bodyguard gebucht worden. In ersten Befragungen habe er die Tat zugegeben. Laut Obduktion habe er seine Frau gewürgt, ihr jedoch auch Schnittverletzungen zugefügt. Der Staatsanwalt wird von der Zeitung mit den Worten zitiert: „Wir gehen davon aus, dass das Opfer bei dem Angriff wehrlos war. Wir ermitteln deshalb wegen heimtückischen Mordes.“ Der mutmaßliche Täter und das Opfer werden in dem Artikel mit Vornamen, abgekürztem Nachnamen und dem Alter genannt. Zudem erwähnt der Autor, dass sich die gemeinsame Wohnung in einem Neubaugebiet einer rheinischen Großstadt befinde. Vier Fotos sind dem Beitrag beigestellt. Eines davon zeigt Verona Pooth mit dem Leibwächter. Ein weiteres zeigt ihn gemeinsam mit einem Beamten im Polizeiauto. Auf einem dritten Bild ist der Mann mit seiner Frau zu sehen, deren Augenpartie gepixelt ist. Ein viertes Foto zeigt ihn, wie er von Polizeibeamten abgeführt wird. Ein Leser der Zeitung kritisiert, dass über den mutmaßlichen Täter bereits vor einer Verurteilung identifizierend berichtet werde. Eine derartige Berichterstattung bediene bloße Sensationsinteressen. Dass der Tatverdächtige zeitweise in den Diensten von Verona Pooth gestanden habe, mache ihn noch nicht zu einer Person des öffentlichen Lebens. Die Rechtsabteilung der Zeitung merkt an, der Tatverdächtige habe bereits zum Zeitpunkt der Berichterstattung zugegeben, seine Frau getötet zu haben. Darauf hätten die Ermittlungsbehörden einen Haftbefehl wegen Mordes erwirkt. Die Zeitung habe über den Fall rein nachrichtlich berichtet. Es entspreche journalistischen Gepflogenheiten, den Täter mit Vornamen, abgekürztem Nachnamen und Alter zu nennen. Die Arbeit des Mannes als gelegentlicher Fahrer und Bodyguard von Verona Pooth rechtfertige die Veröffentlichung der Fotos. Das Gesicht des Betroffenen sei aufgrund seiner Tätigkeit in der Öffentlichkeit ohnehin schon bekannt gewesen.