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Wie heißt der Fußballer nun wirklich?

Einreisebehörden Ahnungslosigkeit und Sorglosigkeit vorgeworfen

„Kein Fußball-Witz“ so überschreibt eine Boulevardzeitung online einen Kommentar, der sich auf die Berichterstattung der Zeitung über eine mögliche falsche Identitätsangabe des gambischen Fußballers Bakery Jatta bei seiner Einreise nach Deutschland bezieht. Der Autor stellt es als wahrscheinlich dar, dass die Vorwürfe zutreffen. Er kritisiert die Ahnungslosigkeit und Sorglosigkeit der Behörden in diesem Fall. Ein Leser der Zeitung sieht in der Veröffentlichung eine Verletzung der Unschuldsvermutung nach Ziffer 13 des Pressekodex. Der Chefredakteur Sport der Zeitung stellt fest, dass der Presserat aus gutem Grund keine Meinungsäußerungen überprüfe, solange es sich nicht um Beleidigungen jenseits der zulässigen Schmähkritik handele. Eine solche liege jedenfalls dann nicht vor, wenn hinreichende Anknüpfungstatsachen für die jeweils in Rede stehende Meinungsäußerung vorlägen. Dies sei bei dem vorliegenden Kommentar zweifelsohne der Fall. Der Chefredakteur schildert ausführlich die umfangreichen Recherchen seiner Zeitung im Fall des gambischen Fußballspielers.